In einer Reiterfamilie aufgewachsen, bin ich mit eigenen Pferden groß geworden und habe schon als Kind das Reiten gelernt und habe auch an Turnieren teilgenommen. Es lag daher nahe, dass ich mich auch frühzeitig mit dem Recht rund um das Pferd befasste. So kam es zu der Spezialisierung auf diesem Gebiet.
Sie können sich auf meine Erfahrung verlassen, ob beim Pferdekauf, beim Reitbeteiligungs – oder Einstellervertrag, bei Haftungsfragen, bei Reitunfällen und allen anderen Rechtsfragen, die Pferde betreffen.
Immer wieder gibt es Fragestellungen im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Rückabwicklung von Kaufverträgen über Pferde. Regelmäßig werden Kaufuntersuchungen durch Tierärzte durchgeführt. Aber auch andere Vertragsarten sind im Pferderecht von Belang – z. B. Dienstverträge von Bereitern, Verleihverträge, Schenkungen, Schutzverträge, Reitbeteiligungen, Einstellerverträge.
Bei allen Anliegen und Fragen können Sie jederzeit von meiner Unterstützung profitieren. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Bereiche im „Recht rund um das Pferd“, bei denen Sie immer kompetente Ratschläge von mir erhalten.
Tierhalter- und Tierhüterhaftung, Schmied, Tierarzt, Reitlehrer, Weideunfälle – insbesondere in diesen Bereichen erhalten Sie von mir fachlich qualitative Informationen.
Über die Möglichkeit für einen Schadensersatz bei Reitunfällen oder über den Umgang mit Reitunfällen kläre ich Sie gerne auf.
Ich prüfe für Sie, ob Ihr Kaufvertrag wirksam ist und etwaige Mängel dazu führen können, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Diese Thematik führt nicht selten zu Streitigkeiten.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen und Anliegen bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr mit Pferden.